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Kirche und Abgaben

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In vielen Fällen ist es so, daß die Kirche oder Kapelle in einem Ort ein Beweis für das Alter des Ortes ist. In Teglingen ist es eher umgekehrt. Als die erste Kapelle gebaut wurde, hatte der Ort schon ein ansehnliches Alter aufzuweisen.
Wann wurde denn nun in Teglingen das erste Gotteshaus gebaut? Diese Frage kann leider nicht eindeutig beantwortet werden.

1837 wurde die Kapellengemeinde Teglingen aufgefordert,1) alle bisherigen Unterlagen über die Kosten für die Kapelle dem Amt in Meppen vorzulegen. Die Gemeinde antwortete am 25.9.1837, über die Errichtung der ersten Kapelle könne wegen verschiedener Brandschäden nichts gesagt werden. Es wäre also ein großer Glücksfall, wenn wir diese Frage heute noch klären könnten.

Vielfach wird der erste Kapellenbau in das späte 17. Jahrhundert datiert. Tatsächlich dürfte es aber gleich zu Beginn des 18. Jahrhunderts gewesen sein.2) Wenker, der wohl bedeutendste Forscher auf diesem Gebiet, schreibt, dass es Mitte des 17. Jahrhunderts zu den Kirchgründungen in Geeste und Fullen kam und "Zu Anfang des 18. Jahrhunderts kam Teglingen hinzu". Die Version des Propstes Schulte,3) dass die Teglinger bei Überschwemmungen, wenn sie also nicht ohne Schiff zur Kirche nach Meppen konnten, mit den Adeligen von dem Campe am Gottesdienst in der Kapelle zu Teglingen teilnahmen, kann nicht stimmen. Die v.d. Campe starben Mitte des 16. Jahrhunderts aus,4) als es noch keine Kapelle in Teglingen gab. Außerdem ist völlig unbekannt, dass sie jemals in Teglingen gewohnt haben.
Erstmals schriftlich erwähnt wird die Teglinger Kapelle nach heute verfügbaren Unterlagen im Jahre 1711.5) Die Teglinger baten in diesem Jahr ihren Landesherrn, den Bischof von Münster, um Nachlaß der Landfolge, weil vor einigen Jahren die Kapelle abgebrannt sei und jetzt wieder aufgebaut werden solle. Der Bitte wurde wohl entsprochen. Landfolge war eine Steuer. Es gab damals 29 Landfolgepflichtige in Teglingen.
In den Aufzeichnungen über das jährliche Holting6) wird berichtet, dass 1716 das Holting erstmals feierlich mit einem Hochamt des Vikars von Meppen in der Kapelle zu Teglingen eröffnet wurde. Dies wurde von jetzt an eine ständige Einrichtung und dem Vikar wurde dafür ein Grundstück aus dem Osterbrock ausgesondert, dass er von jetzt an allein nutzen konnte.

1798 wenden die Teglinger sich mit der Bitte an ihren Landesherrn, zwei abgängige Eichen für Reparaturarbeiten an ihrer Kapelle fällen zu dürfen.7) Die Antwort auf diese Bitte liegt im Original vor und lautet:
Bitte an den Landesherrn 1798

Übertragen lautet sie:
"Von Gottes Gnaden Maximilian Franz Erzbischof zu Köln Bischof zu Münster
Lieber Getreuer! Wir lassen es auf Deinen gehorsamsten Bericht vom 23. Gnädigst geschehen, dass der Gemeinheit Teglingen zur Reparatur ihrer Dorfkapelle die nachgesuchten zwei abgängigen Eichen angewiesen werden und verbleiben ansonsten Dir mit Gnaden gewogen.
Münster, d. 27. April 1798
Gegeben zur hochfürstlichen Münsterschen Hofkammer
gez. v. Landsberg"

Politische und kirchliche Zugehörigkeit

Der Raum Meppen gehörte seit dem 13. Jahrhundert zum Niederstift Münster und unterstand politisch dem Bischof von Münster, der gleichzeitig weltlicher Herrscher war. In kirchlicher Hinsicht gehörte das Niederstift aber zum Bistum Osnabrück. Am 19. September 1668 wurde zwischen den Bistümern Münster und Osnabrück ein Vertrag abgeschlossen, der die Abtretung des Emslandes gegen eine Zahlung von  10. 000 Reichsthalern an das Bistum Münster vorsah.8)

Besuch vom Bischof

Die aufgezeigte Vertragsregelung mit Zahlung eines Geldbetrages mutet zunächst etwas seltsam an. Fast könnte man meinen, hier würden Seelen gegen Geld verkauft. Der tiefere Grund dürfte ein anderer sein. Zu damaliger Zeit wurden von den Gläubigen Abgaben an die geistlichen Stellen, hier z.B. an die Propstei Meppen, erbracht. Auf diese Einnahmen wollte - konnte vielleicht auch nicht - das Bistum Osnabrück nicht verzichten und handelte den Geldbetrag als Abfindung aus. 1824 kam der Raum Meppen wieder zum Bistum Osnabrück.

 

Abgaben an geistliche Stellen und ihre Ablösung

Die oben erwähnten Abgaben an geistliche Stellen wurden in vielen Fällen bis nach dem letzten Krieg erbracht. Auch Teglinger Bauern mußten zu dieser Zeit noch Garben für die Propstei oder Kaplanei auf dem Felde zurücklassen. Nach der Ablösungsverordnung von 1833 konnten die hiervon Betroffenen durch einen Ablösevertrag gegen Zahlung eines Abstandsbetrages für immer von der Abgabe befreit werden. Diese Möglichkeit wurde schon im vorigen Jahrhundert von vielen Höfen wahrgenommen. Über die Ablösung wurde ein Schreiben wie folgt ausgefertigt:9)
Ablöse-Rezeß
"Die königliche Hannoversche Ablösungs Commion für den District des Herzogtums Arenberg Meppen thut hiermit kund und zu wißen, daß im Jahre Christi eintausend Achthundertvierunddreißig, am 2. April vor der Commission erschienen sind; Hochwürden der Herr Propst W. Bödiker aus Meppen und der Beerbte N.N. aus Teglingen, Amts Meppen. Comparenten erklären, daß das von N. bewohnte Erbe zu Teglingen Sub Nr. 9 Catastri der Propstei zu Meppen zu einer jährlichen Termino Martini zu prästirenden Pacht von vier Vierup und sechzehn Kanne Rocken und zwei Vierup und achtzehn Kanne Hafer verpflichtet sei, und daß sie über die Ablösung dieser Pacht sich gütlich folgendermaßen salvratificatione der geistlichen Oberbehörde vereinbart hätten:

  • Die Propstei zu Meppen und für dieselbe derzeitige Propst und die geistliche Oberbehörde
  • liberiren den N. rsp. Deßen colonat von allen bisher gegen die Prostei zu Meppen gehabten Verpflichtungen namentlich von der vorerwähnten jährlichen Kornpacht, so daß N. Martini d.J. zum letztenmale noch zahlt; dafür
  • zahlte N. ebenfalls in terminio Martini d.J. als Ablöse-Summe ein für allemal zweihundert und zehn Reichsthale Conventionsmünze
  • bis zur Zahlung reserviert der Propst sich alle den Berechtigten in der Königlichen Verordnung vom 10. November 1831 zugestandene Vorrechte.

Vorgelesen, genehmigt und von den Contrahenten unterschrieben
gez. Bödiker Propst gez. NN
So gesehen am 2. April 1834
Königliche Hannoversche Ablösungskommission
gez. Dr. Sermes

Vorstehender Ablöse-Rezeß wird hiermit von Seiten der geistlichen Oberbehörde und in Einverständnis mit dem katholischen Consitorium hierselbst urkundlich unseres eigenhändigen Namens, Unterschrift und Beidrückung des General-Vikariats Siegels.

Osnabrück, den 30. April 1834
Der Weihbischof und Generalvikar
gez. Unterschrift"

Es folgt nochmals eine Bestätigung der Ablöse Commission und die Bestätigung der Eintragung in das Hypothekenbuch des Herzoglich Arenbergischen Amtes.

Bei allen Pachtpflichtigen gegenüber kirchlichen Stellen, die noch nicht abgelöst hatten, wurde Ende vorigen Jahrhunderts bei Einführung der Grundbücher diese Pflicht als dringliche Sicherheit in Abt. II des Grundbuches bei einem Grundstück eingetragen, das jetzt als Erbpachtgrundstück oder als Pfand nicht mehr ohne weiteres verkauft oder getauscht werden konnte. Offentsichtlich wurde 1954 nach Umstellung der Naturalabgabe auf Geld, der letzte Pachtzins in Höhe von 10,- DM für Vollerben gezahlt. Von jetzt an stellten Anwälte laufend Anträge auf Pfandentlassung. Der Veranlassungsgrund dafür ist nicht bekannt. Die Pfandentlassung ähnelt dem Ablöse-Rezeß, enthält aber keine Ablösesumme.

Pfandentlassung
Auf dem Grundstück des Bauern N.N., Teglingen Nr. x, stehen im Grundbuchvon Teglingen Bd. 3 Bl. 3 Bl. 117 in Abt. II folgende Belastungen eingetragen:

  • eine jährliche um Allerheiligen fällige dingliche Abgabe von einem Scheffel Roggen für die Propstei in Meppen
  • eine jährliche Allerheiligen fällige dingliche Abgabe von einem Scheffel Roggen für die Küsterei in Meppen
  • eine jährliche um Jakobi fällige dingliche Abgabe von 24 Roggengarben für die Kaplanei in Meppen.

Wir, die unterzeichneten Vorstandsmitglieder der katholischen Kirchengemeinde in Meppen, entlassen hiermit das Flurstück 95/1, Flur 8 der Gemarkung Teglingen zur Größe von 1,6436 ha aus der Pfandschaft für obige Belastungen und wir bewilligen die lastenfreie  Abschreibung im Grundbuch.

Meppen-Ems, den ...........1959

Anmerkungen:
1) Staatsarchiv Osnabrück Rep 450 Mep I Nr. 208
2) Wenker, Herman, Die Pfarrkirche zu Meppen, 802-1902, Meppen, S.
3) Unterlagen bei der Propstei St. Vitus, Meppen
4) v.Bruch, Die Rittersitze des Emslandes, Münster 1962, S. 107 ff
5) Nachlaß Wenker, Bücherei des Emsländischen Heimatbundes in Meppen
6) s. Anm. 5
7) Staatsarchiv Osnabrück Rep 150 Mep 755
8) C.A. Behnes, Beiträge zur Geschichte und Verfassung des ehemaligen Niederstiftes Münster, S. 281
9) s. Anm. 3)